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Arbeitszeugnis

Alles Wissenswerte kompakt erläutert

Das Wichtigste im Überblick

  • Arbeitszeugnisse sind wichtig für die Bewertung von Leistung und Verhalten eines Arbeitnehmers
  • Bei Wechsel des Vorgesetzten o.ä. kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden
  • Das qualifizierte Arbeitszeugnis bietet detaillierte Informationen über die Fähigkeiten des Arbeitnehmers

Die Grundlagen


Das Arbeitszeugnis ist ein Dokument, das von Arbeitgebern für Arbeitnehmer ausgestellt wird, wenn diese das Unternehmen verlassen. Bei einem Wechsel in eine andere Abteilung oder einem Wechsel des Vorgesetzten ist es auch üblich, ein Zwischenzeugnis zu verlangen, auch wenn der Arbeitnehmer im Unternehmen verbleibt. Das Zeugnis dient als schriftliche Bewertung der Leistungen und des Verhaltens eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigungszeit. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache Arbeitszeugnis und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Welche Art gewählt wird, hängt von der Art und Dauer der Tätigkeit sowie vom erwarteten Inhalt ab.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält persönliche Daten, die Dauer der Beschäftigung und eine wertfreie Verfassung. Es ist in der Praxis kaum relevant, da bereits nach kurzer Betriebszugehörigkeit von einem Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis auszugehen ist. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich zur Dauer der Beschäftigung und persönlichen Daten auch eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers. Diese ist für zukünftige Arbeitgeber von Bedeutung, da sie einen detaillierten Einblick in die Fähigkeiten und Qualitäten des potenziellen Kandidaten bieten.

Bedeutung des Arbeitszeugnisses


In Deutschland gehört ein Arbeitszeugnis in der Regel zu einer vollständigen Bewerbung dazu. Es spiegelt die Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung bei einem Unternehmen wider. Zudem unterstützt und verifiziert das Zeugnis die Angaben im Lebenslauf. Daher ist es entscheidend, dass Ihr Arbeitszeugnis ehrlich und korrekt verfasst ist und keine negativen Codes enthält.

  • Arbeitszeugnisse bieten einen Überblick über Ihre berufliche Laufbahn, einschließlich der Positionen, die Sie innehaben bzw. innegehalten haben, sowie Ihre Leistungen und Fähigkeiten.
  • Zukünftige Arbeitgeber nutzen Arbeitszeugnisse, um die Eignung von Bewerbern für offene Stellen besser einzuschätzen.
  • Erfolge und Erfahrungen aus Ihrer bisherigen Tätigkeit werden in Arbeitszeugnissen hervorgehoben und können Ihre Chancen auf ein Vorstellungsgespräch erhöhen.

Warum ein korrektes und gerechtes Arbeitszeugnis entscheidend ist

Ein Arbeitszeugnis sollte stets korrekt und gerecht sein, um Ihre berufliche Zukunft nicht unnötig zu gefährden. Eine ungerechtfertigt negative Beurteilung kann Ihre Bewerbungschancen schmälern und möglicherweise zu Schwierigkeiten bei der Jobsuche führen.

  • Rechtliche Grundlage: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das wahrheitsgetreu und wohlwollend formuliert ist.
  • Vermeidung von Missverständnissen: Ein korrektes und gerechtes Arbeitszeugnis verhindert Missverständnisse und sorgt dafür, dass Sie auf Basis Ihrer wahren Leistungen beurteilt werden.
  • Faire Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Ein gerechtes Arbeitszeugnis stellt sicher, dass Ihre Erfahrungen und Fähigkeiten angemessen dargestellt sind und verhilft Ihnen zu fairen Chancen bei Ihrer Jobsuche.

Ein korrektes und gerechtes Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft von großer Bedeutung. Wir von Kanzlei Hack & Grimme unterstützen Sie gerne bei Fragen und rechtlichen Angelegenheiten zum Thema Arbeitszeugnis, um Ihnen zu einem angemessenen und fairen Nachweis Ihrer Erfahrung und Leistung zu verhelfen.

Rechtliche Grundlagen


Gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) haben Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Diese Regelung stellt die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses dar. Ebenfalls gibt es entsprechende Regelungen im § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und im § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Unterschied zwischen einfacher und qualifizierter Zeugnisform

Es gibt zwei verschiedene Formen von Arbeitszeugnissen: die einfache und die qualifizierte Zeugnisform. Die einfache Zeugnisform beinhaltet Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung sowie zur Person des Arbeitnehmers. Sie vermittelt einen allgemeinen Eindruck der Tätigkeit, ohne jedoch auf die Leistungen und Fähigkeiten einzugehen.  Es ist in der Praxis kaum relevant, da bereits nach kurzer Betriebszugehörigkeit von einem Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis auszugehen ist. 

Die qualifizierte Zeugnisform hingegen enthält zusätzlich zur einfachen Zeugnisform Informationen über die Leistungen, Fähigkeiten und das Verhalten des Arbeitnehmers. Dabei wird auf die individuellen Aufgaben, Erfolge und sozialen Kompetenzen eingegangen, was einem potenziellen neuen Arbeitgeber einen detaillierten Eindruck über den Arbeitnehmer verschafft.

Gesetzliche Vorgaben zu Wahrheitspflicht und Wohlwollensprinzip

Arbeitgeber sind im Hinblick auf Arbeitszeugnisse verpflichtet, diese wahrheitsgemäß und unter Beachtung des sogenannten Wohlwollensprinzips auszustellen. Das bedeutet, dass das Arbeitszeugnis weder falsche noch irreführende Informationen enthalten darf und gleichzeitig eine wohlwollende Darstellung des Arbeitnehmers gewährleistet werden muss. Versteckte Codes, die negativ gelesen werden können, sind zu unterlassen.

Häufige Probleme und Streitpunkte


Geheime Codes und Formulierungen

In Arbeitszeugnissen kommt es oft vor, dass Arbeitgeber geheime Codes und unklare Formulierungen verwenden, um negative Beurteilungen des Arbeitnehmers auszudrücken. Diese Geheimcodes können es für die zukünftigen Arbeitgeber schwierig machen, die tatsächlichen Leistungen und das Sozialverhalten des Arbeitnehmers einzuschätzen. Wir bei der Kanzlei Hack & Grimme helfen Ihnen dabei, solche Formulierungen zu identifizieren und gegebenenfalls anzufechten.

Unvollständige oder fehlende Inhalte

Ein weiterer häufiger Streitpunkt bei Arbeitszeugnissen sind unvollständige oder fehlende Inhalte. Dies bezieht sich z.B. auf fehlende Angaben zur Beschäftigungsdauer, zu den konkreten Tätigkeiten, fehlende Leistungsbeurteilungen oder fehlende Informationen zum Sozialverhalten. Unvollständige Arbeitszeugnisse können für den Arbeitnehmer nachteilig sein, da sie den Personalern keine vollständige Einschätzung der Fähigkeiten bieten. In solchen Fällen können wir Ihnen helfen, die Ergänzung des Arbeitszeugnisses zu fordern.

Negative Äußerungen oder Auslassungen

Negative Äußerungen oder Auslassungen in einem Arbeitszeugnis können die Chancen auf eine neue Beschäftigung beeinträchtigen. Hierzu zählen z. B. negative Kritik oder Wertungen in Bezug auf Leistung, Führung oder Teamfähigkeit. Obwohl die Wahrheitspflicht vom Arbeitgeber verlangt wird, kann die negative Darstellung des Arbeitnehmers in solchen Fällen ungerecht sein. Bei der Kanzlei Hack & Grimme unterstützen wir Sie dabei, das Arbeitszeugnis anzufechten und gegebenenfalls negative Äußerungen oder Auslassungen zu korrigieren.

Wie die Kanzlei Hack & Grimme Ihnen helfen kann


Überprüfung des erhaltenen Arbeitszeugnisses 

Wir von der Kanzlei Hack & Grimme unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihres erhaltenen Arbeitszeugnisses auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Unser erfahrenes Team von Anwälten im Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihr Arbeitszeugnis zu entschlüsseln und etwaige Fehler oder Lücken aufzudecken. Ein qualitativ hochwertiges Arbeitszeugnis ist entscheidend für Ihre zukünftige Karriere, daher ist es wichtig, dass es genau und vollständig ist.

Rechtliche Beratung bei Unstimmigkeiten und Beanstandungen

Sollten Sie Unstimmigkeiten oder Beanstandungen in Ihrem Arbeitszeugnis feststellen, steht Ihnen unser kompetentes Team zur Seite. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie dabei, eine angemessene Lösung zu finden. Es kann vorkommen, dass formale Fehler oder ungerechtfertigte Beurteilungen in einem Arbeitszeugnis zu negativen Auswirkungen auf Ihre Karrierechancen führen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihr Arbeitszeugnis Ihren Leistungen und Qualifikationen gerecht wird.

Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber 

In Fällen, in denen Ihr Arbeitgeber nicht bereit ist, Ihr Arbeitszeugnis zu korrigieren oder ein angemessenes Zeugnis auszustellen, setzen wir diesen Anspruch auch gerichtlich für Sie durch. Wir stehen an Ihrer Seite, um Ihren gerechten Ansprüchen Geltung zu verschaffen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Arbeitszeugnis ist in der Regel in verschiedene Abschnitte unterteilt. Zu Beginn steht die Einleitung, in welcher der Arbeitnehmer und seine Position im Unternehmen genannt werden. Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit den Aufgaben, die der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung hatte. Im dritten Teil werden die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers bewertet. Anschließend folgt die Verhaltensbewertung. Zum Schluss steht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie ein Schlusswort, in welchem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oft für die geleistete Arbeit dankt.

Es gibt unterschiedliche Typen von Arbeitszeugnissen:

  1. Einfaches Arbeitszeugnis: Enthält lediglich eine Tätigkeitsbeschreibung ohne Bewertung der Leistung oder des Sozialverhaltens.
  2. Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Beinhaltet neben der Tätigkeitsbeschreibung auch eine Bewertung der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens.
  3. Zwischenzeugnis: Wird während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt und beinhaltet eine Bewertung des bisherigen Leistungsstandes.
  4. Ausbildungszeugnis: Wird am Ende der Berufsausbildung ausgestellt und beurteilt die Leistungen in der theoretischen und praktischen Ausbildung.

Der Geheimcode bezieht sich auf die Formulierungen und Ausdrücke, die Arbeitgeber nutzen, um die Arbeitsleistung und das Sozialverhalten eines Mitarbeiters stark negativ zu bewerten, ohne dass dies einem Laien auffällt. Die Formulierungen können auf den ersten Blick positiv wirken, dennoch kann eine subtile Kritik dahinterstecken.

Beispiele für sehr gute Formulierungen sind etwa „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ oder „außerordentliche Leistungsbereitschaft und Engagement“.