Als Anwalt für Kündigungsschutzklagen unterstützen wir

Hack & Grimme informieren

Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer zunächst ein Schock. Doch ein offizielles Schreiben im heimischen Briefkasten ist noch kein Grund, die Entscheidung des Arbeitgebers einfach hinzunehmen. Als Ihre Anwältin für Kündigungsschutzklagen unterstütze ich Sie auf dem Weg Ihr Recht einzufordern und Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, Lohnfortzahlung oder auch Abfindung geltend zu machen.

In unserer Kanzlei Hack & Grimme nehmen wir uns Ihrem speziellen Fall an. Ich berate Sie auf Augenhöhe und helfe Ihnen, eine Kündigungsschutzklage rechtzeitig und vor allem rechtssicher einzureichen. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf!

Das Wichtigste in Kürze: erfolgreich Kündigungsschutzklage einreichen

  • Eine Kündigungsschutzklage ist an feste Fristen gebunden. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss die Klage eingereicht werden, um wirksam zu sein.
  • Ein Anwalt prüft im Zuge der Kündigungsschutzklage, ob die Kündigung sowohl formell korrekt als auch sozial gerechtfertigt ist.
  • Ziel der Klage ist meist die Weiterbeschäftigung. Oftmals werden die Konflikte jedoch über Vergleiche und Abfindungen beigelegt.

Ihre Anwältin für Kündigungsschutzklagen erklärt Ihre Rechte

Eine Kündigung kommt niemals gelegen. Während es klare Fälle gibt, in denen eine Kündigung nicht rechtskräftig ist, gibt es natürlich auch viele Fälle, die Arbeitnehmer verunsichert zurücklassen.

Nach dem Erhalt einer Kündigung kommen zunächst zahlreiche Fragen auf. Besteht während der Kündigungsschutzklage beispielsweise Anspruch auf Lohnfortzahlung? Was ist die Erfolgsquote einer Kündigungsschutzklage? Haben Sie Anspruch auf eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung? Als Anwältin für Arbeitsrecht aus Erding gebe ich Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten.

Lohnfortzahlung bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage

Wenn das Arbeitsgericht Ihre Kündigung für unwirksam erklärt, haben Sie einen umfassenden Anspruch auf Nachzahlung aller entgangenen Vergütungen. Dies basiert auf § 615 BGB und umfasst nicht nur das reguläre Gehalt, sondern auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Feiertagsvergütungen. Der Arbeitgeber muss dann rückwirkend alle Zahlungen leisten, als hätte es die Kündigung nie gegeben.

Als Ihre Anwältin für Kündigungsschutzklagen stehe ich an Ihrer Seite und strebe für Sie im Ernstfall auch deutlich bessere Abfindungslösungen an.

Weiterbeschäftigung während des Verfahrens

Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage besteht keine Pflicht zur Weiterarbeit durch den Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung unter den bisherigen Konditionen anbieten. Nimmt der Arbeitnehmer dieses Angebot nicht an, muss er sich einen möglichen entgangenen Verdienst anrechnen lassen – allerdings nur, wenn die Ablehnung als böswillig einzustufen ist. Die Annahme eines solchen Angebots kann sinnvoll sein, um Ansprüche auf Annahmeverzugslohn zu sichern.

Wichtig ist: Auch wenn Sie während des Prozesses keine Zahlungen erhalten, müssen Sie sich dem Arbeitgeber grundsätzlich für eine Beschäftigung zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht während einer attestierten Arbeitsunfähigkeit.

Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage

Als Anwältin für Kündigungsschutzklagen habe ich bereits einige Prozesse begleitet und kenne die Stolpersteine und Herausforderungen, die eine solche Klage mit sich bringen kann. Aus diesem Grund kläre ich Sie als Rechtsanwältin aus Erding über die Kündigungsschutzklage und deren Ablauf auf:

  • Die ersten Schritte nach Erhalt einer Kündigung sind entscheidend. Lassen Sie sich zunächst unbedingt von einem Anwalt für Kündigungsschutzklagen ausführlich beraten und die Kündigung prüfen.
  • Die Klage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden. Diese beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens.
  • Dokumentieren Sie den Erhalt der Kündigung und alle weiteren Kommunikationen schriftlich. Bewahren Sie alle eventuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgfältig auf und reichen Sie diese nachweisbar beim Arbeitgeber ein.
  • Das Arbeitsgericht prüft gemeinsam mit Ihrem Anwalt für Kündigungsschutzklagen die Kündigung und die Klage im Detail.
  • Bei einem Güte- und Kammertermin werden Beweise aufgenommen und die Verhandlung geführt.
  • Außergerichtlich kann ein Vergleich zwischen den Parteien gemeinsam mit einem Anwalt bei Kündigungsschutzklagen angestrebt werden. Bei einem erfolgreichen Vergleich wird mit einem Anwalt über Abfindung oder Weiterbeschäftigung entschieden.
  • Scheitert der Vergleich, kann in Berufung gegangen werden. Hier wird das Urteil neu besprochen und geprüft.

Achtung: Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – unabhängig von ihrer tatsächlichen rechtlichen Bewertung. Nur in Ausnahmefällen kann eine verspätete Klage vom Gericht zugelassen werden.

Unsere Vorgehensweise für Ihre Kündigungsschutzklagen und Abfindungen

Als Ihre Anwältin biete ich Ihnen für Kündigungsschutzklagen klare Strategien. Zunächst erhalten Sie eine professionelle Einschätzung. Dabei verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Situation. Wir prüfen detailliert die Erfolgsaussichten und entwickeln eine individuelle Strategie.

Bei Mandatsannahme handeln wir sofort. Wir reichen die Kündigungsschutzklage als Ihr Anwalt ein und sichern parallel alle Ihre Ansprüche. Unsere Expertise in der Durchsetzung von Entgeltfortzahlungsansprüchen kommt Ihnen dabei besonders zugute.
Zusätzlich vertreten wir in unserer Kanzlei Hack & Grimme auch als Anwälte für Mietrecht in Erding.

FAQ: Ihre Fragen an unsere Anwältin für Kündigungsschutzklagen

Dies hängt vom Ausgang der Kündigungsschutzklage ab. Bei erfolgreicher Klage haben Sie Anspruch auf rückwirkende Lohnfortzahlung.

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Arbeitsleistung anbieten, außer Sie sind krankgeschrieben. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch muss gesondert geltend gemacht werden..

Ja, Sie können eine neue Beschäftigung aufnehmen. Ein eventuell erzieltes Einkommen wird später bei erfolgreicher Klage angerechnet.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir prüfen das gerne für Sie.

Die Dauer variiert. Der erste Gütetermin vor Gericht findet regelmäßig schon drei bis sechs Wochen nach Klageerhebung statt. Oft findet man in diesem Termin bereits eine gütliche Lösung. Einigt man sich nicht, dauert es etwa drei bis sechs Monate bis zu einem sogenannten Kammertermin mit anschließendem Urteil. Wir setzen uns für eine zügige Verhandlung ein.

Die Chancen hängen vom Einzelfall ab. Formfehler, fehlende Sozialauswahl oder mangelnde Begründung können zum Erfolg führen. Mit anwaltlicher Vertretung steigen die Erfolgsaussichten deutlich.