Was Sie wissen müssen
Eine krankheitsbedingte Kündigung stellt für viele Arbeitnehmer eine doppelte Belastung dar. Neben den gesundheitlichen Problemen droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie in dieser herausfordernden Situation.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine krankheitsbedingte Kündigung unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen
- Frühzeitige anwaltliche Beratung sichert Ihre Rechte
- Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor einer Kündigung ist keine formelle Voraussetzung der Kündigung
Die rechtlichen Grundlagen verstehen
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nach dem Kündigungsschutzgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner ständigen Rechtsprechung drei zentrale Kriterien entwickelt:
Der Arbeitgeber muss eine negative Gesundheitsprognose nachweisen. Dies bedeutet, dass auch in Zukunft mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist. Einzelne Krankheitsepisoden oder eine bereits ausgeheilte Erkrankung reichen hierfür nicht aus. Das BAG verlangt eine fundierte medizinische Einschätzung, die eine dauerhafte oder wiederkehrende Arbeitsunfähigkeit erwarten lässt.
Die betrieblichen Interessen müssen durch die Fehlzeiten erheblich beeinträchtigt sein. Der Arbeitgeber muss konkrete wirtschaftliche Belastungen oder Störungen der Betriebsabläufe nachweisen. Dazu gehören beispielsweise:
- Erhebliche Kosten für Ersatzkräfte
- Produktionsausfälle oder Terminverzögerungen
- Mehrbelastung anderer Mitarbeiter
- Störungen im Arbeitsablauf
- Planungsunsicherheit
Bei der Interessenabwägung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Alter des Arbeitnehmers
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
- Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- Ursache der Erkrankung (insbesondere bei betriebsbedingten Ursachen)
Präventive Maßnahmen haben Vorrang
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein komplexer Prozess, der vor einer Kündigung in der Regel durchgeführt werden sollte. Er ist keine formale Voraussetzung für eine Kündigung. Wurde kein BEM durch den Arbeitgeber angeboten, kann dies aber die Chancen erhöhen, eine krankheitsbedingte Kündigung anzugreifen. Der Arbeitgeber sollte beim BEM in mehreren Schritten vorgehen:
- Einleitung des BEM nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit
- Schriftliche Einladung zum BEM-Gespräch
- Aufklärung über Ziele und Ablauf des BEM
- Einholung der Zustimmung des Arbeitnehmers
- Analyse der Arbeitsunfähigkeit und ihrer Ursachen
- Entwicklung von Lösungsansätzen
- Umsetzung vereinbarter Maßnahmen
- Dokumentation des gesamten Prozesses
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor einer krankheitsbedingten Kündigung alle zumutbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Arbeitsverhältnis zu erhalten. Dies bedeutet konkret, dass der Arbeitsplatz an die gesundheitlichen Bedürfnisse des Mitarbeiters angepasst werden muss, etwa durch ergonomische Verbesserungen oder technische Hilfsmittel. Auch organisatorische Änderungen wie flexible Arbeitszeiten oder angepasste Aufgabenverteilungen müssen geprüft werden. Falls erforderlich, sind Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten, die dem Mitarbeiter die Ausübung einer anderen Tätigkeit ermöglichen. Eine Versetzung auf einen anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz muss ebenfalls in Betracht gezogen werden. Nicht zuletzt ist auch eine stufenweise Wiedereingliederung zu prüfen, bei der der Mitarbeiter schrittweise an seine volle Arbeitsleistung herangeführt wird.
Unser Leistungsangebot für Sie
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht biete ich Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung an. Im Rahmen der präventiven Beratung analysieren wir zunächst Ihre arbeitsvertragliche Situation und prüfen mögliche Sonderkündigungsschutzrechte. Wir beraten Sie vor anstehenden BEM-Gespräche und entwickeln vorausschauende Strategien zum Erhalt Ihres Arbeitsplatzes. Sollte ein BEM-Verfahren bereits eingeleitet sein, begleiten wir Sie durch den Prozess. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, prüfen mögliche Anpassungen Ihres Arbeitsplatzes und verhandeln in Ihrem Interesse. Im Falle einer bereits ausgesprochenen Kündigung setzen wir uns mit allen rechtlichen Mitteln für Sie ein. Wir prüfen die Kündigungsvoraussetzungen im Detail, legen bei Bedarf Rechtsmittel ein und verhandeln über alternative Lösungen. Wenn erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht mit dem Ziel, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung zu erreichen.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
Eine sorgfältige Dokumentation ist für Ihre rechtliche Position von entscheidender Bedeutung. Bewahren Sie daher alle medizinischen Unterlagen wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Arztberichte und eventuelle Rehabilitationsunterlagen sicher auf. Dokumentieren Sie zudem die gesamte Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber – von E-Mails über Gesprächsprotokolle bis hin zu BEM-Unterlagen. Nicht zuletzt sind auch Ihre arbeitsvertraglichen Dokumente wie der Arbeitsvertrag selbst, etwaige Änderungsvereinbarungen und Ihre Stellenbeschreibung von großer Wichtigkeit. Eine vollständige Dokumentation stärkt Ihre Position erheblich und ermöglicht uns eine optimale rechtliche Vertretung.
Unser Beratungsansatz
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt zeitnah eine Einschätzung Ihrer Situation. In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Lage und entwickeln eine passende Strategie. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch Ihre persönliche und berufliche Situation. Unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht ermöglicht es uns, auch komplexe Fälle erfolgreich zu begleiten.
Häufig gestellte Fragen
Darf mir wegen Krankheit überhaupt gekündigt werden?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Der Arbeitgeber muss verschiedene rechtliche Hürden nehmen.
Wie lange muss ich krank sein, damit eine Kündigung möglich ist?
Es gibt keine feste Zeitgrenze. Die Rechtsprechung hat jedoch Mindestkriterien für unterschiedliche Konstellationen entwickelt. Entscheidend sind die Zukunftsprognose und die betrieblichen Auswirkungen.
Was ist ein BEM-Verfahren und muss ich daran teilnehmen?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Verfahren zur Vorbereitung des Wiedereinstiegs nach längerer Krankheit. Es wird in der Regel durch ein sogenanntes BEM-Gespräch eingeleitet, zu dem der Arbeitgeber einlädt. Die Teilnahme ist freiwillig, aber oft sinnvoll.
Welche Fristen gelten bei einer Kündigungsschutzklage?
Sie haben nur drei Wochen Zeit nach Erhalt der Kündigung, um Kündigungsschutzklage einzureichen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht. Abfindungen können aber Gegenstand von Verhandlungen sein.
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Krankheit?
Ihr Urlaubsanspruch bleibt während der Krankheit bestehen.
Kann während der Krankschreibung gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung ist auch während der Krankschreibung möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Muss ich die Diagnose mitteilen?
Nein, Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, warum Sie krank sind.
Was bedeutet negative Gesundheitsprognose?
Dies bedeutet, dass auch künftig mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist.
Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?
Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.