Die besondere Situation des Geschäftsführers bei einer Kündigung
Als Geschäftsführer einer GmbH befinden Sie sich in einer rechtlich komplexen Position, die bei einer Kündigung besondere Beachtung erfordert. Anders als ein normaler Arbeitnehmer haben Sie eine doppelte rechtliche Stellung: Sie sind sowohl Organ der Gesellschaft als auch Vertragspartner im Rahmen Ihres Geschäftsführerdienstvertrags. Diese Doppelstellung führt zu besonderen Herausforderungen, wenn es zu einer Beendigung Ihrer Tätigkeit kommt.
Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Geschäftsführern zeigt, dass gerade die emotionale Belastung in dieser Situation nicht unterschätzt werden darf. Neben den existenziellen Fragen stehen oft auch der persönliche Ruf in der Branche und die weitere berufliche Zukunft auf dem Spiel.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Kündigung eines Geschäftsführers erfordert die Beachtung komplexer gesellschaftsrechtlicher und vertraglicher Verflechtungen
- Eine professionelle rechtliche Beratung ist entscheidend für die Wahrung Ihrer Rechte und die Erzielung optimaler Konditionen
- Schnelles Handeln und eine durchdachte Strategie sind für den bestmöglichen Ausgang essentiell
Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführerkündigung
Die Beendigung einer Geschäftsführerposition erfolgt typischerweise in zwei rechtlich getrennten Schritten: Die Abberufung als Organ der Gesellschaft und die Kündigung des Geschäftsführervertrags. Die Abberufung kann durch die Gesellschafterversammlung grundsätzlich jederzeit erfolgen, ohne dass es dafür besonderer Gründe bedarf. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 38 GmbHG.
Die Kündigung des Geschäftsführervertrags hingegen unterliegt anderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier sind Kündigungsfristen zu beachten, die sich entweder aus dem Vertrag selbst oder aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 BGB möglich.
Strategische Vorgehensweise nach einer Kündigung
Die ersten Tage nach Erhalt einer Kündigung sind entscheidend für den weiteren Verlauf. Statt überstürzt zu reagieren, empfiehlt sich ein strategisch durchdachtes Vorgehen. Zunächst sollten Sie alle relevanten Unterlagen und die bisherige Kommunikation sorgfältig dokumentieren. Dies umfasst nicht nur den Geschäftsführervertrag selbst, sondern auch Protokolle von Gesellschafterversammlungen, E-Mail-Korrespondenz und andere wichtige Geschäftsdokumente.
In dieser Phase ist eine professionelle rechtliche Beratung unerlässlich. Als Fachanwälte prüfen wir zunächst die formelle Wirksamkeit der Kündigung und entwickeln auf Basis Ihrer individuellen Situation eine maßgeschneiderte Strategie.
Die Bedeutung der Aufhebungsvereinbarung
In vielen Fällen erweist sich der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung als beste Lösung für alle Beteiligten. Eine solche Vereinbarung ermöglicht es, die Trennung einvernehmlich und professionell zu gestalten. Dabei können verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, die bei einer einseitigen Kündigung nicht ohne Weiteres regelbar wären.
Die Verhandlung einer Aufhebungsvereinbarung erfordert juristisches Geschick und Erfahrung. Wichtige Regelungspunkte sind neben der Abfindungshöhe auch Freistellungsregelungen, die Formulierung des Arbeitszeugnisses, der Umgang mit eventuellen Gesellschaftsanteilen sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote.
Besondere Herausforderungen für Gesellschafter-Geschäftsführer
Für Gesellschafter-Geschäftsführer stellt sich die Situation noch komplexer dar. Die Verflechtung von Gesellschafterstellung und Geschäftsführerposition erfordert eine besonders sorgfältige Analyse und Strategie. Hier müssen gesellschaftsrechtliche Aspekte wie Ausschließungsklauseln, Einziehungsregelungen und Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag berücksichtigt werden.
Unser Leistungsversprechen
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht biete ich Ihnen eine umfassende Beratung in allen Fragen der Geschäftsführerkündigung. Unser erfahrenes Team steht Ihnen von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung der vereinbarten Lösung zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Abberufung und Kündigung?
Die Abberufung bezieht sich auf Ihre Organstellung als Geschäftsführer und kann durch die Gesellschafterversammlung jederzeit erfolgen. Die Kündigung betrifft Ihren Dienstvertrag und muss unter Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher Fristen erfolgen. Beide Vorgänge sind rechtlich voneinander zu trennen.
Welche Kündigungsfristen gelten für Geschäftsführer?
Die Kündigungsfristen richten sich primär nach den Vereinbarungen im Geschäftsführervertrag. Fehlt eine vertragliche Regelung, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine fristlose Kündigung möglich?
Eine fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund nach § 626 BGB. Dies können beispielsweise schwere Pflichtverletzungen, strafbare Handlungen oder gravierende Vertrauensbrüche sein. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Gründe erfolgen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht. In der Praxis sind Abfindungszahlungen jedoch häufig Bestandteil von Aufhebungsvereinbarungen. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und wirtschaftlicher Situation der Gesellschaft.
Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf meine Gesellschafterstellung?
Die Gesellschafterstellung bleibt von der Kündigung als Geschäftsführer grundsätzlich unberührt. Allerdings sollten mögliche Verknüpfungen im Gesellschaftsvertrag geprüft werden.
Wie kann ich mich gegen eine unberechtigte Kündigung wehren?
Bei einer unberechtigten Kündigung stehen Ihnen verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Als Gesellschafter-Geschäftsführer können Sie eine Anfechtungsklage gegen den Abberufungsbeschluss erheben. Bei einer fristlosen Kündigung kann die Wirksamkeit gerichtlich überprüft werden.
Was sollte ich nach Erhalt einer Kündigung tun?
Bewahren Sie Ruhe und holen Sie sich umgehend rechtliche Unterstützung. Sichern Sie wichtige Unterlagen und dokumentieren Sie die Kommunikation. Vermeiden Sie übereilte Reaktionen oder Zugeständnisse ohne rechtliche Beratung.
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Die Schriftform ist bei Arbeitnehmer-Geschäftsführern zwingend erforderlich.
Was geschieht mit laufenden Vergütungsansprüchen?
Vergütungsansprüche bestehen grundsätzlich bis zum Ende der Kündigungsfrist fort. Dies umfasst neben dem Grundgehalt auch variable Vergütungsbestandteile und Nebenleistungen.
Wie werden nachvertragliche Wettbewerbsverbote behandelt?
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn eine angemessene Karenzentschädigung vereinbart wurde. Die Einzelheiten sollten im Rahmen der Vertragsbeendigung geklärt werden.