Fristlose Kündigung ohne Grund

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Wenn die fristlose Kündigung Sie unerwartet trifft

Eine fristlose Kündigung ohne erkennbare Begründung ist für jeden Arbeitnehmer ein Schock. Die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedroht nicht nur die wirtschaftliche Existenz, sondern kann auch den weiteren beruflichen Werdegang erheblich beeinträchtigen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie in dieser schwierigen Situation und setze mich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.

Das Wichtigste im Überblick

Die rechtliche Situation - Was bedeutet eine fristlose Kündigung?

Im deutschen Arbeitsrecht beendet eine fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Anders als bei einer ordentlichen Kündigung entfällt die Kündigungsfrist vollständig. Der Gesetzgeber hat für diese einschneidende Maßnahme hohe Hürden aufgestellt: Es muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist unzumutbar macht.

Auch wenn im Kündigungsschreiben kein Grund genannt wird, kann die Kündigung zunächst formell wirksam sein. Der Arbeitgeber muss jedoch auf Ihr Verlangen den wichtigen Grund unverzüglich schriftlich mitteilen. Typische Gründe für eine fristlose Kündigung sind etwa schwerwiegende Pflichtverletzungen, Straftaten im Arbeitsumfeld oder beharrliche Arbeitsverweigerung. Allerdings muss jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Selbst bei Vorliegen eines dieser Gründe kann eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig sein, etwa wenn vorher keine Abmahnung erfolgte oder das Arbeitsverhältnis bereits sehr lange bestand.

Ihre Rechte nach Erhalt einer fristlosen Kündigung

Als Arbeitnehmer stehen Ihnen nach einer fristlosen Kündigung wichtige Rechte zu, die Sie kennen und wahrnehmen sollten. Zentral ist Ihr Anspruch auf schriftliche Mitteilung des Kündigungsgrundes. Der Arbeitgeber muss diesem Verlangen unverzüglich nachkommen. 

In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Eine Missachtung dieser Pflicht macht die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat kann Ihnen oft wertvolle Informationen über die Hintergründe der Kündigung geben.

Besonders wichtig ist die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Sie beträgt nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da verspätete Klagen nur in absoluten Ausnahmefällen zugelassen werden. Es empfiehlt sich daher, umgehend rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Der richtige Umgang mit einer fristlosen Kündigung

Nach Erhalt einer fristlosen Kündigung ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefragt. Zunächst sollten Sie den Erhalt der Kündigung und alle relevanten Umstände sorgfältig dokumentieren. Sichern Sie wichtige Unterlagen und machen Sie sich Notizen zu möglichen Kündigungsgründen. Diese Dokumentation kann später vor Gericht von entscheidender Bedeutung sein.

Parallel dazu müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. Eine verspätete Meldung kann zu empfindlichen Nachteilen beim Arbeitslosengeld führen. Lassen Sie sich über Ihre Ansprüche beraten und stellen Sie rechtzeitig die erforderlichen Anträge.

Die weitere Kommunikation mit dem Arbeitgeber sollte möglichst über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgen. So vermeiden Sie Fehler, die Ihre rechtliche Position schwächen könnten. Ihr Anwalt wird auch prüfen, ob die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung überhaupt vorliegen und welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage hat.

Besonderheiten in Kleinbetrieben und während der Probezeit

Auch wenn in Kleinbetrieben und während der Probezeit ein geringerer Kündigungsschutz besteht, gilt dies nicht für fristlose Kündigungen. Der Arbeitgeber benötigt auch hier einen wichtigen Grund. Er kann zwar meist mit normaler Frist ohne Angabe von Gründen kündigen, eine fristlose Kündigung erfordert jedoch stets eine besondere Rechtfertigung.

Der Weg zu einer fairen Lösung

Häufig lässt sich eine außergerichtliche Einigung mit angemessener Abfindung erzielen. Dafür sind jedoch fundierte Kenntnisse der Rechtslage und Verhandlungsgeschick erforderlich. Sollte der Gang vor Gericht unvermeidbar sein, profitieren Sie von unserer langjährigen Prozesserfahrung.

Unser Service für Sie

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht biete ich Ihnen:

  • Professionelle Einschätzung Ihrer Situation
  • Umfassende Prüfung der Kündigungswirksamkeit
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber über eine faire Lösung
  • Bei Bedarf Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Beratung hinsichtlich einer drohenden Sperrzeit durch die Arbeitsagentur

Nach Ihrer Kontaktaufnahme reagieren wir umgehend und entwickeln mit Ihnen eine individuelle Strategie für Ihren Fall.

Häufig gestellte Fragen

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Ein Erscheinen am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Allerdings sollten Sie Ihre persönlichen Sachen zeitnah abholen und Firmeneigentum zurückgeben.

Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nur in Ausnahmefällen. Häufig lässt sich aber im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung eine angemessene Abfindung aushandeln.

Nicht genommener Urlaub muss grundsätzlich finanziell abgegolten werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis Ihres durchschnittlichen Arbeitsentgelts.

Die fristlose Kündigung ist zunächst formell wirksam, auch wenn kein Grund im Kündigungsschreiben genannt wird. Der Arbeitgeber muss aber einen wichtigen Grund haben und diesen auf Verlangen nachweisen können. Fehlt ein solcher Grund, können Sie erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen.

Die wichtigste Frist ist die dreiwöchige Klagefrist ab Zugang der Kündigung. Zudem müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Die Beantragung von Arbeitslosengeld sollte möglichst zeitnah erfolgen.

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen der Arbeitgeber den Kündigungsgrund auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilt. Ein entsprechendes Auskunftsverlangen sollten Sie am besten schriftlich stellen.

Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Da die Anforderungen an eine fristlose Kündigung sehr hoch sind, stehen die Chancen oft gut – besonders wenn der Arbeitgeber keinen nachvollziehbaren wichtigen Grund nennen kann.

Bei einer unwirksamen fristlosen Kündigung haben Sie Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts. Um keine Ansprüche zu verlieren, sollten Sie Ihre Arbeitskraft ausdrücklich anbieten und Arbeitslosengeld beantragen.

Sie haben auch nach einer fristlosen Kündigung Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes, wohlwollendes Arbeitszeugnis. Die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf darin nicht erwähnt werden. Jedoch ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung zu erwarten, dass sich dies entsprechend in der Bewertung niederschlägt.

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Streitwert und dem Verfahrensweg. Häufig besteht Anspruch auf Rechtsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung. Im Beratungsgespräch klären wir die Kostenfrage transparent mit Ihnen. Wir prüfen auch, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben könnten.