Ablauf einer Kündigungsschutzklage

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Ihr Weg zum Erfolg mit Hack & Grimme

Eine unerwartete Kündigung kann das Leben von einem Tag auf den anderen grundlegend verändern. Die damit verbundenen Existenzängste und Zukunftssorgen sind eine enorme psychische Belastung. Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Phase kompetent und empathisch zur Seite. 

Das Wichtigste im Überblick

Der Weg durch das Kündigungsschutzverfahren

Die entscheidende erste Phase

Nach Erhalt einer Kündigung beginnt der Wettlauf gegen die Zeit. Das Kündigungsschutzgesetz sieht eine strikte Drei-Wochen-Frist vor, innerhalb derer die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Diese Frist gilt ohne Ausnahme – wird sie versäumt, ist die Kündigung in der Regel auch dann wirksam, wenn sie eigentlich rechtswidrig war. Nur in wenigen Fällen kann man eine Kündigung trotz Versäumnis dieser Frist noch anfechten, etwa, wenn man an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert war oder die Kündigung nicht formgerecht erfolgt ist.

Fachanwältin Annika Grimme handelt daher umgehend. Im ersten Beratungsgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation gründlich und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie. Dabei prüfen wir nicht nur die formalen Aspekte der Kündigung, sondern auch die angeführten Kündigungsgründe und mögliche Verfahrensfehler des Arbeitgebers.

 

Das Beratungsgespräch – Fundament für Ihren Erfolg

In einem ausführlichen Beratungsgespräch klären wir zunächst Ihre persönlichen Ziele. Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder streben Sie eine Abfindungslösung an? Wir erörtern mit Ihnen detailliert die rechtliche Situation und bewerten die Erfolgsaussichten einer Klage. Dabei berücksichtigen wir auch praktische Aspekte wie die Finanzierung des Verfahrens durch Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe.

 

Der gerichtliche Prozess

Das Kündigungsschutzverfahren beginnt mit der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Dieser Termin dient der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unsere jahrzehntelange Erfahrung in Verhandlungen zahlt sich hier besonders aus. Oft gelingt es uns bereits in diesem Stadium, eine für unsere Mandanten vorteilhafte Einigung zu erzielen – sei es durch Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung.

Sollte keine Einigung zustande kommen, wird das Verfahren mit einem Kammertermin fortgesetzt. Hier verteidigen wir Ihre Interessen mit fundierter rechtlicher Argumentation und überzeugender Beweisführung. Unsere detaillierte Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und die langjährige Prozesserfahrung unserer Fachanwältin sind dabei entscheidende Erfolgsfaktoren.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und die zahlreichen erfolgreichen Kündigungsschutzverfahren sprechen für sich. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht verfüge ichr über eine tiefgehende Expertise und verfolgen ein strategisches Vorgehen, das alle rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpft. In jedem Fall prüfen wir systematisch sämtliche rechtlich relevanten Aspekte:

Die Einhaltung aller Formvorschriften bei der Kündigung ist dabei ebenso Gegenstand unserer gründlichen Prüfung wie die Rechtmäßigkeit der angeführten Kündigungsgründe. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Berücksichtigung eines möglichen Sonderkündigungsschutzes und die korrekte Durchführung der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Auch Ihren Weiterbeschäftigungsanspruch während des laufenden Verfahrens behalten wir stets im Blick.

Kosten und Finanzierung transparent geklärt

Die Sorge um die Kosten sollte Sie nicht von der Wahrnehmung Ihrer Rechte abhalten. Wir besprechen mit Ihnen von Anfang an transparent die finanziellen Aspekte:

  • Überprüfung des Versicherungsschutzes durch Ihre Rechtsschutzversicherung
  • Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen
  • Detaillierte Aufstellung möglicher Verfahrenskosten

Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten des Verfahrens. Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind, prüfen wir gemeinsam alle Finanzierungsmöglichkeiten.

Der Weg zu Ihrem Recht

Nach der Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei geht es Schlag auf Schlag:

  1. Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch
  2. Ausführliche Analyse Ihrer individuellen Situation
  3. Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie
  4. Fristwahrende Klageeinreichung
  5. Kompetente Vertretung in allen Verfahrensstadien

Dabei behalten wir stets Ihre Ziele im Blick. Ob Weiterbeschäftigung oder Abfindungslösung – wir setzen uns mit allen rechtlichen Mitteln für Ihre Interessen ein.

Ihr nächster Schritt

Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen im Kündigungsschutzverfahren. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Fachanwältin beraten. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln gemeinsam die beste Strategie für Ihren Fall.

Mit Hack & Grimme Rechtsanwälte haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der sich mit Kompetenz und Engagement für Ihre Rechte einsetzt. Unsere jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsrecht und die hohe Erfolgsquote bei Kündigungsschutzklagen sprechen für sich.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre Interessen durchzusetzen und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Häufig gestellte Fragen

Genau drei Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung.

Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung, also in der Regel mit dem Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben persönlich erhalten oder es in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde.

Die Kosten werden oft von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir prüfen in der Erstberatung alle Finanzierungsmöglichkeiten.

Grundsätzlich besteht Ihre Arbeitspflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter, es sei denn, der Arbeitgeber hat Sie ausdrücklich freigestellt oder von der Arbeitsleistung entbunden.

Durchschnittlich 3-6 Monate bis zur ersten Instanz.

Zunächst findet ein Gütetermin statt, bei dem eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird.

Theoretisch ja, aber aufgrund der komplexen Rechtslage nicht empfehlenswert.

Dies klären wir individuell und setzen uns für Ihre Ansprüche ein.

Eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, deren Höhe wir für Sie verhandeln.

Als Faustregel wird häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angesetzt, wobei die konkrete Höhe von verschiedenen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und wirtschaftlicher Lage des Unternehmens abhängt.